T E I L N A H M E B E D I N G U N G E NTeilnahmeberechtigt sind alle, die sich auf eine emissionsfreie, sportliche Art an diesem Verfassungslauf beteiligen wollen, sei es als Verein, Läufer/in, per Velo, mit Inlineskates oder auf eine andere sportliche Art (keine motorisierten Fahrzeuge!). Der Verfassungslauf findet im Januar und Februar statt. Das heisst, es ist mit niedrigen Temperaturen und mit Schnee und Schneematsch auf den Strecken zu rechnen. Es ist deshalb auf angemessene Kleidung während des Laufs zu achten. Jedermann/frau nimmt auf eigene Verantwortung am Lauf teil und ist selber für allfällige Versicherungen, Verpflegung, Transport, Kleider und Ausrüstung verantwortlich. Warme und trockene Kleider zum Anziehen nach der Ankunft können am Start abgegeben und am Zielort wieder in Empfang genommen werden. Die Teilnehmenden am Verfassungslauf müssen in der Lage sein, eine Strecke zwischen 10 und 20 km laufend zu bewältigen. Die Laufzeit orientiert sich an einem Longjog-Tempo, d.h. an einer durchschnittlichen Kilometerzeit von rund 6 Minuten, je nach Streckenlänge und Steigungen. Für diejenigen, die gerne dabei sein möchten, sich aber einen Lauf von dieser Länge nicht zutrauen, besteht die Möglichkeit, die Laufenden beim Start anzufeuern, im Ziel zu empfangen und/oder per Mountainbike zu begleiten. Eine Voranmeldung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme, aber zwei Tage vor jedem Streckenlauf an info@verfassungslauf.ch oder Tel. 01 252 40 41 erwünscht. Wer sich an einem der Anlässe in den 12 Bezirkshauptorten beteiligen will, wendet sich ungeniert ans Organisationskomitee des Verfassungslaufs. Auskunft über die Laufstrecken erteilt die technische Direktorin, Anna Sax (anna.sax@bluewin.ch). |
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