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W E I T E R E   I N F O R M A T I O N E N

Als Zielort wird jeweils das Bezirksgebäude bzw. Stadt-/ Gemeindehaus des nächsten Bezirkshauptortes angelaufen, wo ein Empfang durch den Statthalter, Gemeinde-/ Stadtpräsidenten oder eine Sportdelegation etc. stattfindet.

Wer am Laufen, Velofahren, Rollschuhfahren oder einer anderen Teilnahme am Verfassungslauf interessiert ist - oder vom Bezirkshauptort eine original unterzeichnete, neue Kantonsverfassung (NKV) zur eigenen Wohngemeinde tragen möchte, meldet sich beim OK des Verfassungslaufs. Alle Gemeindevertreter/innen sind an den oben erwähnten Daten ab 13.30 Uhr zum jeweiligen Verfassungslauftreffen 2005 im Bezirkshauptort herzlich eingeladen, um die NKV für ihre eigene Gemeinde entgegenzunehmen. Sollten Gemeindevertreter/innen allenfalls an einer Teilnahme verhindert sein, würden die Kantonsverfassungen den gemeldeten sportlichen "Verfassungslauf-Botschafter/innen" der jeweiligen Gemeinden anvertraut. Die Medien im Bezirk werden ebenfalls informiert.

Zur rechtlichen Situation vgl. www.verfassungslauf.ch/weiteres/rechtslage.pdf
Zum Budget: www.verfassungslauf.ch/weiteres/budget.pdf

Die Checkliste für unsere Rennleiter/innen finden Sie hier.
Die Checkliste für unsere Zielchef/innen finden Sie hier.


     
 
Organisationskomitee Verfassungslauf, Postfach 2272, 8033 Zürich, T: 01 252 40 41, F: 01 252 52 19, M: info@verfassungslauf.ch;
last update: 30.12.2007